Unsere Schule nimmt ihre Aufsichtspflicht wahr:
- während der Unterrichtszeiten u. sonstigen Schulveranstaltungen
- vor dem Unterricht oder sonstigen Schulveranstaltungen
- nach dem Unterricht für die Fahrschüler und bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall auch für weitere Kinder
- auf Wegen zwischen dem Hauptgebäude und anderen Orten mit Schulveranstaltungen (z.B. Turnhallen, Kirchen)
- in Pausen
Die Wege zur Schule und nach Hause unterliegen nicht der Aufsichtspflicht der Schule.
Die Aufsicht vor Unterrichtsbeginn wird von 1 Lehrkraft ab 7.25 Uhr wahrgenommen.
In der ersten Hofpause (von 9:20 – 9:45 Uhr) nehmen jeweils 2 Lehrkräfte auf dem großen sowie 1 Lehrkaft auf dem kleinen Schulhof die Aufsicht wahr.
In der zweiten Hofpause (von 11:20 – 11:30 Uhr) übernehmen 2 Lehrkräfte die Aufsicht auf dem großen und kleinen Schulhof.
Zu Beginn jeder Pause sorgt jede Lehrkraft für das zügige Verlassen des Klassenraumes!
Regenpausen finden statt, wenn es deutlich regnet! Während der Regenpause verbleibt jede Lehrkraft in der Klasse und beaufsichtigt die Schüler im Klassenraum und eventuell im Bereich vor der Klasse.
Von 9.35 – 9.45 Uhr findet in den Klassenräumen eine Frühstückspause statt.
Eltern sind gelegentlich bei der Aufsicht behilflich, z.B. bei Ausflügen; die rechtliche Aufsichtspflicht der Lehrkräfte besteht jedoch fort.
Für Sport, Schwimmen, Schulwanderungen und -fahrten gelten besondere Regelungen.
Aufsichtspersonen können nicht zu jeder Zeit an jeder Stelle des Schulhofes oder -gebäudes sein, auch nicht, wenn mehrere sich die Aufsicht teilen. Sie müssen jedoch die Aufsicht aktiv führen und jederzeit von den Kindern angesprochen werden können. Die Schüler/innen müssen sich beaufsichtigt fühlen.