Hausaufgabenkonzept für die Eltern

Bei der Bearbeitung der Hausaufgaben sollten folgende Bedingungen stimmen:

  • Während der Hausaufgaben sind andere Beschäftigungen und Ablenkungen tabu. Für die Erledigung ihrer Arbeiten brauchen die Kinder Ruhe.
  • Die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit (1. u. 2. Schuljahr: bis zu 30 Minuten, 3. u. 4. Schuljahr: bis zu 45 Minuten) sollte nicht überschritten werden.
  • Der Platz, an dem die Hausaufgaben gemacht werden, sollte groß genug und aufgeräumt sein.
  • Pausen zwischendurch verleiten zum Verzögern. Deshalb sollte das Kind möglichst ohne Unterbrechung arbeiten.
  • Kinder, die die OGS besuchen, erhalten dort eine Hausaufgabenbetreuung, keine individuelle Nachhilfe.

Aufgaben der Eltern

  • Die Arbeit der Kinder muss anerkannt und gewürdigt werden. Deshalb werden Hausaufgaben täglich von den Eltern auf Vollständigkeit und Sorgfalt überprüft (keine Korrektur). Dazu gehört auch die Überprüfung der Eintragungen im Schulplaner.
  • Bei auftretenden Schwierigkeiten muss mit der Lehrkraft gesprochen werden, um geeignete Fördermaßnahmen abzusprechen.
  • Auch wenn ein Kind in der offenen Ganztagsschule seine Hausaufgaben erledigt, werden die Eltern nicht von der Verantwortung entbunden, sich um die Hausaufgaben ihres Kindes zu kümmern bzw. die Inhalte aus dem Schulplaner zur Kenntnis zu nehmen.

Aufgaben der Kinder

Die Kinder lernen schrittweise selbst Verantwortung für ihre Hausaufgaben zu übernehmen. Sie erfahren Hausaufgaben nicht als Bestrafung, sondern als Möglichkeit, sich selbstständig mit einer Aufgabe auseinanderzusetzen.

Sie verpflichten sich

  • die Hausaufgaben in den Schulplaner zu schreiben.
  • die Aufgaben ohne herumzutrödeln zu erledigen.
  • sauber und lesbar zu schreiben.
  • ihren Eltern die erledigten Aufgaben vorzuzeigen.
  • jeden Tag zu lesen, auch wenn keine konkrete Leseaufgabe aufgegeben wurde.
  • ihre Aufgaben pflichtgemäß und pünktlich mit in die Schule zu bringen.

Aufgaben der Schule

Die KlassenlehrerInnen tragen Sorge dafür, dass sie die Kinder schrittweise an einen verantwortungsvollen Umgang mit den Hausaufgaben heranführen.

  • Die Hausaufgaben werden als Ergänzung zum Unterricht (Wiederholen, Vertiefen, Auswendig lernen, Anwenden, Erarbeiten, Entwickeln, Fertigstellen, Recherchieren, Sammeln) erteilt.
  • Die Klassenlehrkraft hat dabei die Hausaufgaben für einen ganzen Tag, auch die von den Fachlehrern, im Blick, um den zeitlichen Rahmen (s.o.) für die Kinder gewährleisten zu können.
  • Im Unterricht wird genügend Zeit eingeräumt, die Hausaufgaben in den Schulplaner schreiben zu können. In der Schuleingangsphase wird die Vollständigkeit durch die Klassenlehrkraft überprüft.
  • Die erledigten Hausaufgaben werden angemessen in den Unterricht mit eingebunden und überprüft.
  • Es gibt keine Hausaufgaben vor Feiertagen und beweglichen Ferientagen.
  • Es steht der Klassenlehrkraft bzw. der Fachlehrkraft frei, Hausaufgaben aufzugeben.
  • Freitags gibt es keine Hausaufgaben. Dieser Tag soll zur individuellen Übungszeit (Lernzeit) genutzt werden. Insbesondere die Automatisierung der Einmaleinsreihen, richtiges Schreiben der Lernwörter, Auswendiglernen von Gedichten, Wiederholen der Unterrichtsinhalte des Sachunterrichtes oder Religionsunterrichtes und das Lesen benötigen regelmäßige Arbeitszeiten, die oft über die zur Verfügung stehende Hausaufgabenzeit hinausgehen, jedoch für ein erfolgreiches Lernen wichtig sind. Diese Inhalte können die Kinder nun freitags erledigen. In Fächern, die nur an diesem Tag stattfinden, können weiterhin Hausaufgaben aufgegeben werden. Den Kindern muss jedoch deutlich gemacht werden, dass das Erledigen dieser Hausaufgaben NICHT an dem Tag stattfinden muss und auch im Laufe der Woche erledigt werden kann. Die Lernzeit soll von allen Kindern genutzt werden, um sich individuell mit dem Stoff der Woche zu beschäftigen. Im Schulplaner wird von den Kindern an diesen Tagen „Lernzeit“ eingetragen.